Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Wohnungsbau Aalen GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit §11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) und nach den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.wobauaalen.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite wurde nach Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG für die digitale Barrierefreiheit angepasst.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 1. Mai 2025 erstellt.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit beruht auf BITV-Selbstbewertung gemäß BITV 2.0 / EN 301 549 + WCAG 2.2 nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO). Datum Prüfbericht: 23.7.2025
Die Erklärung wurde zuletzt am 29. Juli 2025 überprüft.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte auf unserer Website sind zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vollständig barrierefrei zugänglich. Die Gründe hierfür liegen darin, dass bestimmte Inhalte vor Einführung der aktuellen gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit erstellt und eingebunden wurden.
Grafik auf der Seite „Vision“
Auf der Seite „Vision“ ist derzeit eine Grafik eingebunden, die von Screenreadern nicht vollständig erfasst werden kann. Geplant ist, einen zusätzlichen Button einzufügen, der auf eine ergänzende Seite verweist. Dort wird die in der Grafik enthaltene Information in tabellarischer Textform barrierefrei erläutert. Die Umsetzung befindet sich in Vorbereitung und wird zeitnah erfolgen.
Video auf der Unterseite „Wohnraumakquise“
Das auf der Unterseite „Wohnraumakquise“ eingebundene Video wurde vor Einführung der aktuellen Barrierefreiheitsanforderungen veröffentlicht. Für dieses Video liegen derzeit keine barrierefreien Alternativen (z. B. Untertitel oder Audiodeskription) vor. Da uns aktuell kein alternatives Material zur Verfügung steht, bleibt dieses Video bis auf Weiteres ohne zusätzliche barrierefreie Aufbereitung verfügbar. Für künftige Videoinhalte achten wir darauf, diese von Beginn an barrierefrei zu gestalten.
Abschluss
Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren abzubauen und die Zugänglichkeit unserer Website zu verbessern. Bei neuen Inhalten achten wir verstärkt darauf, diese nach den geltenden Standards barrierefrei bereitzustellen.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Wohnungsbau Aalen GmbH
Südlicher Stadtgraben 13
73430 Aalen
Telefon: +49 7361 9575-0
E-Mail: info@wobauaalen.de
Schlichtungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Staatsministerium Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls das Staatsministerium Baden-Württemberg nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) können Sie wie folgt erreichen:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: Telefon: +49 711 12339375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: www.barrierefreiheit-bw.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.